Nutzungsbedingungen - DSGVO und DSG
Bestimmungen der DSGVO und des DSG:
Die Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 und des Datenschutz-Deregulierungs-Gesetzes 2018 gelten ab 25.5.2018. Bei den von uns besuchten Veranstaltungen handelt es sich um BILDAUFNAHMEN – siehe dazu die Definition der DSVGO:
Unter einer "Bildaufnahme“ versteht das DSG „die durch Verwendung technischer Einrichtungen zur Bildverarbeitung vorgenommene Feststellung von Ereignissen im öffentlichen oder nicht-öffentlichen Raum zu privaten Zwecken.
Der Begriff „Bildaufnahme“ erfasst auch bloße Aufzeichnungen, die zwar ein bestimmtes Objekt oder eine bestimmte Person zum Inhalt haben, aber nicht auf eine „Überwachung“ abzielen. Unter diesem Aspekt sind Aufnahmen zulässig, wenn:
- die betroffene Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat,
- sie durch besondere gesetzliche Bestimmungen angeordnet oder erlaubt ist, oder
- im Einzelfall überwiegende berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten bestehen und die Verhältnismäßigkeit gegeben ist.
Ein Beispiel für zulässige Bildaufnahmen im überwiegenden berechtigten Interesse des Verantwortlichen ist, wenn die Bildaufnahme ein privates Dokumentationsinteresse verfolgt, das nicht auf die identifizierende Erfassung unbeteiligter Personen oder die gezielte Erfassung von Objekten, die sich zur mittelbaren Identifizierung solcher Personen eigenen, gerichtet ist.
Ebenso ist gemäß der DSVGO auch eine WEITERGABE (zB an Zeitungen) zulässig, so: die Bildaufnahmen zulässigerweise ermittelt wurden, dann dürfen sie im erforderlichen Ausmaß weitergegeben werden, wenn für diese Weitergabe ebenfalls eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist.
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